AGB – Allgemeine Geschäftsbedingung – BAERENSTARK.media

§ 1 Allgemeines / Geltung

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von „BAERENSTARK.media“ (im Folgenden „BAERENSTARK.media“) mit Sitz – Bismarckstr. 28, 26384 Wilhelmshaven. Sie umfassen alle vom Fotografen Julian Fuchs (im Folgenden: „Fotograf“) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

(2) Die AGB werden als vereinbart angesehen, wenn ihnen nicht ausdrücklich vor Zustandekommen des Vertrages widersprochen wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB vorvertraglich ausgeschlossen worden sein, so gelten die anderen Bestimmungen fort.

(3) Sonderabsprachen (auch in Form des Widerspruchs nach § 1 (2) dieser AGB), die von diesen AGB abweichen, erlangen nur Gültigkeit, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung seitens BAERENSTARK.media vorliegt.

(4) Sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden, gelten diese AGB auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge.

(5) Bestimmungen dieser AGB zu Produkten von BAERENSTARK.media wie Lichtbildern, Aufnahmen, etc. beziehen sich auf sämtliche Schaffensstufen und technische Formen (z.B. analog und digital) dieser Produkte.

§ 2 Urheberrecht

(1) BAERENSTARK.media steht das Urheberrecht an den Lichtbildern zu. Auftraggeber und sonstige Vertragspartner erkennen an, dass es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 des UHG handelt.

(2) Die hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

(3) Der Auftraggeber darf das Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Insbesondere der Weiterverkauf ist nicht erlaubt.

(4) Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild und in branchenüblicher Weise, sofern der Fotograf oder BAERENSTARK.media nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form auf den Urhebervermerk verzichten.

(5) Bei der Verwertung der Lichtbilder in Online- oder Printmedien kann der Fotograf, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

(6) Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Insbesondere auch in dem Fall, dass für eine Verletzung entsprechender Rechte Schadensersatz geleistet wurde. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Die Nutzungsrechte an den Lichtbildern erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Rechnung von BAERENSTARK.media. Die Rechte werden nur über den individuell vertraglich festgelegten Umfang erworben. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

(2) Das Nutzungsrecht erstreckt sich nur auf das „einfache Nutzungsrecht“ zur einmaligen Verwendung für den vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation in dem Medium oder Datenträger, welche der Kunde genannt hat oder welche sich aus den näheren Umständen der Auftragsvereinbarung ergibt. Insbesondere hat der Auftraggeber kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

(3) Jede über Absatz 2. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung sowie weitergehend Nutzungen, die über die individuell vertraglich vereinbarten Regelungen hinausgehen, sind honorarpflichtig entsprechend der üblichen Vergütung in den von BAERENSTARK.media festgelegten Standardvergütungen für entsprechende Tätigkeiten und Forderungen. Sie bedürfen der vorherigen ausdrücklich schriftlicher Genehmigung des Fotografen.

Das gilt insbesondere für:

– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung (z.B. in produktbegleitende Prospekten, bei Werbemaßnahmen, bei sonstigen Nachdrucken oder digital)

– jeglicher Bearbeitung, Änderung u.a. Bildbearbeitung, Foto-Composing, Montage etc. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.

– die Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des  Bildmaterials dient

– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe oder Veröffentlichung der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt)

– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials (z.B. im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern), die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von sog. Hardcopies geeignet ist

(4) Gesondert vereinbart werden müssen außerdem: ausschließliche Nutzungsrechte, Sperrfristen und medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante zu publizieren mit Nennung von BAERENSTARK.media / Julian Fuchs und URL. Der Fotograf muss als Urheber klar erkennbar sein. Dies bezieht sich insbesondere auf allen Social Media Plattformen wie zum Beispiel Facebook, Instagram, LinkedIn und XING, sowie private oder öffentliche Foren etc.

(6) BAERENSTARK.media kann die produzierten Lichtbilder ungeachtet des Umfangs der übertragenen Nutzungsrechte für eigene Werbemaßnahmen in Print- und Onlinemedien verwenden, ohne eine Erlaubnis des Auftraggebers einzuholen. Dies gilt insbesondere für die zwischen BAERENSTARK.media und dem Auftraggeber vereinbarte Endfassung der Lichtbilder, aber auch für vorherige oder nachträglich von BAERENSTARK.media vorgenommene Bearbeitungen oder Wenigerbearbeitungen.

§ 4 Honorar und weitere Kosten

(1) Ein Honorar wird als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale individuell festgelegt. Dabei wird sich maßgeblich an den von BAERENSTARK.media festgesetzten Standardvergütungen für die Tätigkeiten und Produkte orientiert.

(2) Weitere Anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Reiskosten, Modellgagen, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) werden dem Auftraggeber vorab dargelegt und gehen zu seinen Lasten. Entstehen entsprechende weitere Kosten oder Auslagen unvorhersehbar oder konnten diese dem Auftraggeber aus sonstigen Gründen nicht vorab dargelegt werden oder wurden diese von beiden Vertragsparteien in der Planung der Durchführung des Auftrages übersehen, so trägt der Auftraggeber diese Kosten alleine, wenn der einhergehende Vorteil seinem objektiven Interesse entspricht oder unvermeidbar war, um den Auftrag ordnungs- und vereinbarungsgemäß auszuführen.

(3) Nach Zustandekommen einer Vereinbarung aller wesentlichen Punkte sind bereits 40% des Honorars fällig. Eine hiervon abweichende Vereinbarung muss ausdrücklich und in schriftlicher Form festgehalten werden. Eine verbindliche Annahme des Auftrages Seitens BAERENSTARK.media ist erst mit Eingang des nach dieser Regelung vorab zu zahlenden Betrages (iHv. 40 % des Gesamthonorars) auf dem Konto von BAERENSTARK.media als erfolgt anzusehen. Die restlichen 60% sind spätestens nach der Abnahme des produzierten Bildmaterials zu bezahlen.

(4) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 7% (sieben Prozent) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Mögliche Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Die von BAERENSTARK.media erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollten während der Produktion Kostenerhöhungen von über 10% für BAERENSTARK.media auftreten, sind die daraus resultierenden Kosten nach entsprechender Anzeige und Begründung von BAERENSTARK.media vom Auftraggeber zu tragen.

(6) Wird die veranschlagte Produktionszeit überschritten, aus Gründen welche von BAERENSTARK.media nicht zu vertreten sind, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

(7) Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht oder verwendet wird.

(8) Wird bei der Produktion die Leistung Dritter in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist BAERENSTARK.media berechtigt, die Leistung Dritter in Rechnung zu stellen, sofern eine entsprechende Vereinbarung der Hinzuziehung einer solchen Leistung mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sind diese Personen / Dienstleister KSK-Pflichtig, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, entsprechende Gebühren unaufgefordert abzuführen.

(9) Wird bei einem Shooting die vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder entstehen sonstige Wartezeiten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend der in (5) festgelegten Art und Weise. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann BAERENSTARK.media auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

(10) Alle Kosten und Preise, die an BAERENSTARK.media zu entrichten sind, verstehen sich zzgl. der jeweils aktuellen Umsatzsteuer.

 § 5 Leistung

(1) Die von BAERENSTARK.media zu erbringende Leistung wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Sie beruht auf den vom Auftraggeber gelieferten Informationen und ergibt sich aus den zwischen BAERENSTARK.media und dem Auftraggeber gemeinsam festgelegten Anforderungen, Zielen und Zwecken.

(2) Zusätzliche (insbesondere im Nachhinein) vom Auftraggeber erteilte Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

(3) Der Auftraggeber kennt den bildgestalterischen und fotografischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt bzw. bearbeitetet werden.

(3) Entstandene Aufnahmen werden nach Abschluss der Produktion durch den Fotografen ausgewertet, sortiert und dem Auftraggeber für eine finale Auswahl online vorgelegt. Aus diesem Bildmaterial hat der Auftraggeber, entsprechend der vereinbarten Leistungen, eine finale Auswahl zu treffen. Ausgewählte Bilder werden dem Auftraggeber nach Bildbearbeitung online zur Verfügung gestellt. Hat der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten ab der Zurverfügungstellung keine Auswahl getroffen, erlischt der Anspruch auf die Auswahl und auf eine weitergehende Bildbearbeitung.

(4) Ist nach Ablieferung des Bildmaterials innerhalb von 2 Wochen dem Fotografen keine Mängelrüge schriftlich zugegangen, so gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und die Leistung als mangelfrei.

(5) Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

(6) Leistungs- und Erfüllungsort richten sich nach der vertraglichen Absprache zwischen BAERENSTARK.media und dem Auftraggeber. Sollte eine entsprechende Vereinbarung fehlen, ist aus den Umständen zu entnehmen, wo geleistet und erfüllt werden soll. Sollte auch hiernach nicht ersichtlich sein, wo geleistet und erfüllt werden soll, so ist im Zweifel der Sitz von BAERENSTARK.media als Leistungs- und Erfüllungsort anzunehmen.

(7) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das Erstellen und Bearbeiten von Bildmaterial eine Tätigkeit ist, die von individuellem künstlerischen Können und Mögen geprägt ist. Innerhalb dieses Rahmens bemüht sich der Fotograf, den Anforderungen des Auftraggebers an die Aufnahmen gerecht zu werden.

§ 6 Anforderung von Archivbildern

(1) BAERENSTARK.media nimmt grundsätzlich keine Archivierung der Bilder vor.

(2) Im Falle eines digitalen Archives, stellt der Fotograf eine nicht druckfähige Version der angeforderten Bilder für die Dauer eines Monats zur Verfügung. Kommt innerhalb dieser Frist kein Lizenzvertrag zustande, sind die digitalen Bilder umgehend zu löschen.

(3) Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden insbesondere keine Nutzungsrechte übertragen.

(4) Die Verwendung solcher Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout-Zwecken, ebenso Präsentationen bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar, die BAERENSTARK.media im Voraus angezeigt werden muss. Abweichungen hiervon begründen unter Umständen eine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers.

(5) Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. die Datenträger sind zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

§ 7 Reklamation, Widerruf und Stornierung

(1) Nach Beauftragung steht dem Auftraggeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen. Eine Begründung sind nicht erforderlich. Haben BAERENSTARK.media und der Auftraggeber vereinbart, dass erste Arbeiten, die der Leistungserbringung dienen, bereits innerhalb dieser ersten 14 Tagen nach Vertragsschluss stattfinden sollen, hat der Auftraggeber eine entsprechende Vergütung zu entrichten, sofern tatsächlich schon Aufwendungen getätigt wurden.

(2) Bei Stornierungen nach der Widerrufsfrist steht BAERENSTARK.media eine Ausfallsgage in Höhe von 50%. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Buchungstermin fallen 100% des vereinbarten Honorars an. Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt sowie in dem Falle, in welchem der Auftraggeber und der Fotograf sich über einen neuen Termin zur Leistungserbringung geeinigt haben.

(3) Leistungen von Dritten, für die BAERENSTARK.media in Vorleistung gegangen ist, werden dem Auftraggeber bei Stornierung in Rechnung gestellt.

(4) Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen und die Leistung als erbracht.

(5) Bei Fotoabzügen im Vergleich zum digitalen Bild kann es zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden ggf. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

(6) Auf § 5 (7) wird verwiesen. Eine entsprechende Beachtung Seitens des Auftraggebers ist auch hinsichtlich der in § 7 aufgezählten Rechte des Auftragsebers vorzunehmen.

§ 8 Haftung

(1) BAERENSTARK.media übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn es wird ein entsprechendes unterzeichnetes Release Formular beigefügt oder der Fotograf versichert, die Rechte abgebildeter Personen eingeholt zu haben.

(2) Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

(3) BAERENSTARK.media ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung der Lichtbilder ist der Vertragspartner für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche evtl. gegen Normen des Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrechts oder sonstige Gesetze verstoßen können.

(4) Der Fotograf haftet für sich und seine Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit sowie aus der verletzungswesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungshilfen herbeigeführt haben.

(5) Für Schäden an Aufnahmeobjekten/Waren haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen wird diesbezüglich die Haftung ausgeschlossen.

(4) Sollte eine Leistung wegen Krankheit, sonstiger unverschuldeter Umstände oder höherer Gewalt nicht oder nicht vertragsgemäß zustande kommen, haftet BAERENSTARK.media nicht für den Ausfall. In diesem Fall hat BAERENSTARK.media die Möglichkeit die Leistung bzw. das Produkt zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzureichen oder nachzubessern.

(5) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Viren) infiziert sind, haftet er für hieraus resultierende Schäden.

§ 9 Vertragsstrafe, Schadensersatz

(1) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung seitens BAERENSTARK.media erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten bzw. üblichen Nutzungshonorars (also zusätzlich 500 %) zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

(2) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe des vereinbarten bzw. üblichen Nutzungshonorar zu zahlen (also zusätzlich 100 %).

§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) BAERENSTARK.media wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln.

(2) Soweit BAERENSTARK.media im Einzelfall einen Subunternehmer mit Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird BAERENSTARK.media diese Verpflichtung weiterreichen.

(3) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Hiernach gespeicherte Daten werden nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Vereinbarungen, Leistungen und sonstige nach dem Vertrag oder diesen AGB entstandene Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so auch bei Lieferungen ins Ausland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

(3) Gerichtsstand ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz von BAERENSTARK.media

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